Erstelle eine glaubwürdige, faktenbasierte Pressemitteilung (300–400 Wörter), um dein neues Produkt „SmartDesk Pro“ professionell vorzustellen – so, dass sie 1:1 von der Fachpresse übernommen werden kann. Die Mitteilung beginnt mit einer klar verständlichen Überschrift (max. 12 Wörter, ohne Werbejargon) und einem Untertitel, der in einem Satz den USP auf den Punkt bringt. Die Einleitung beantwortet knapp, wer was wann launcht und warum das relevant ist. Im Hauptteil erläuterst du Details zu Funktionen, Materialien (FSC-zertifiziert, Swiss Made), Preisrange, Verfügbarkeit und Vertriebswegen – alles verständlich ohne Technik-Kauderwelsch. Ein Zitat der Geschäftsleitung (Name/Funktion) unterstreicht Swissness und Nachhaltigkeit. Abschluss: Kontakt der Medienstelle mit E-Mail und Telefon. Die Sprache ist professionell, sachlich, im schweizerischen Hochdeutsch ohne ß. Alle Angaben müssen belegt sein, keine Heilsversprechen oder Kundenzitate ohne Einwilligung (DSG).
Marketing
Ziel (Purpose) Du willst eine Pressemitteilung erstellen, die dein neues Produkt glaubwürdig vorstellt – so, dass sie 1:1 in der Fachpresse erscheinen kann. Kontext (Situation) Du bist PR-Manager:in in einem KMU. Dein Unternehmen lanciert ein innovatives Produkt: „SmartDesk Pro“, ein höhenverstellbarer, App-gesteuerter Bürotisch aus FSC-zertifiziertem Holz. Swiss Made, speziell für KMU, die Homeoffice und Ergonomie kombinieren wollen. Output-Struktur (Step-by-Step) 1. Überschrift: Max. 12 Wörter, sofort verständlich, keine Werbesprache. 2. Untertitel: 1 Satz, was das Produkt besonders macht. 3. Einleitung: Wer bringt was wann auf den Markt und warum ist es relevant? 4. Hauptteil: Details zu Funktionen, Materialien, Preisrange, Verfügbarkeit, Vertriebswege. 5. Zitat Geschäftsleitung: 1–2 Sätze mit Name/Funktion, Fokus Swissness & Nachhaltigkeit. 6. Kontakt: Medienstelle, E-Mail, Telefon. 7. Länge: 300–400 Wörter. Ton & Sprache Faktenbasiert, professionell, kein Werbejargon. Hochdeutsch, Schweiz-Stil, keine ß. Do’s & Don’ts • Keine Superlative, die du nicht beweisen kannst. • Kein Technobabble. Rechtliches DSG: Kein Kundentestimonial ohne Einwilligung. Keine Heilsversprechen.